Veranstaltung: | QueerGrün Juni Sitzung Berlin |
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Antragsteller*in: | Sprecher*innen QueerGrün |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.06.2018, 22:06 |
A2: Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
Antragstext
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat in vielen Ländern die
Lebenssituation von LSBTIQ* erheblich verbessert. Die EU hat starke Impulse
gesetzt für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Auch in Deutschland
wäre es ohne die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht gelungen, das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen. Die EU-Grundrechtecharta
enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“. Das
Europäische Parlament hat vielfach deutlich gegen Homophobie, gegen
Transfeindlichkeit und für gleiche Rechte in Europa Position bezogen. Zusammen
mit unseren Partnerorganisationen setzen wir uns in Straßburg und Brüssel dafür
ein, dass diese politische Grundhaltung in allen europäischen Institutionen
engagiert und kontinuierlich zum Tragen kommt.
Trotz vieler Fortschritte sind in vielen EU-Staaten gleiche Rechte für LSBTIQ*
nochnicht durchgesetzt. In einigen Mitgliedsstaaten gibt es immer wieder
Rückschläge und massive Anfeindungen, die von Teilen der Politik befördert oder
zugelassen werden. Hiergegen müssen die Europäischen Institutionen stärker
vorgehen. Das on der EU formulierte Ziel, einen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss für alle Menschen und Gruppen
Wirklichkeit werden. Dazu gehört auch die europaweite gegenseitige Anerkennung
von Eingetragenen Partnerschaften und gleichgeschlechtlichen Ehen. Notwendig
sind nachhaltige Programme gegen Homophobie, Transfeindlichkeit und gegen jede
Form von Diskriminierung. Auch die Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte muss dafür weiter gestärkt werden.
EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament sind
aufgefordert, die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU auszubauen und zu
harmonisieren, damit für alle Diskriminierungsgründe ein gleicher rechtlicher
Schutz besteht. Dabei muss für die Diskriminierungsgründe Behinderung, Religion
oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
ein gleiches Schutzniveau erreicht werden, wie es in Bezug auf Benachteiligungen
aufgrund der ethnischen Herkunft und des Geschlechts schon besteht. Leider
gehört die deutsche Bundesregierung seit Langem zu den Hauptblockierern
einerGleichbehandlung im EU-Antidiskriminierungsrecht. Das geht insbesondere zu
Lasten der Rechte von LSBTIQ*, die in einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten noch
erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese unverantwortliche Blockade
muss ein Ende haben. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass Deutschland im
Europäischen Rat die Durchsetzung gleicher Rechte, die Schaffung eines wirksamen
Diskriminierungsschutzes sowie den nachhaltigen Kampf gegen Homophobie und
Transfeindlichkeit aktiv befördert. Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten
in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit
einschließen.
Europa ist größer als die EU. Mit Mitgliedsstaaten greift der Europarat über die
Europäische Union hinaus. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat der Europarat wichtige
Instrumente geschaffen, Grundrechte wie den Schutz des Privatlebens und die
Meinungs- oder Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Diese Grundrechte sind für
LSBTIQ* aber in der Realität einiger Mitgliedsstaaten des Europarats längst noch
nicht verwirklicht. Einige Mitgliedsstaaten wie Russland missachten zudem offen
Urteile des EGMR, die auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen. Wir setzen
uns für eine starke Rolle des Europarats bei der Durchsetzung der Menschenrechte
ein. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich im Ministerkomitee für die
Rechte von LSBTIQ* stark zu machen. Das Gleiche gilt für die deutschen
Vertreterinnen und Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des
Europarats.
Es kann uns in Deutschland und in Europa nicht unberührt lassen, wenn in vielen
Ländern Menschen wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden. In vielen
Ländern drohen Schwulen, Lesben und bisexuellen Menschen Gefängnisstrafen,
Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Auch trans- und intergeschlechtlichen
Menschen wird das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ihrer
Geschlechtsidentität oft verweigert. In vielen Fällen schüren religiöse und
politische Führer ein Klima des Hasses. LSBTIQ* sollen eingeschüchtert und in
die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Verfolgung und Ausgrenzung, oft auch durch
die eigene Familie, führt häufig zu bitterer Armut und einem Leben am Rand der
Gesellschaft. Homophobe und transfeindliche Gewalttaten bleiben vielerorts
ungeahndet, Polizei und andere Staatsorgane verweigern oftmals jede Hilfe oder
sind selbst an der Hetze, Erpressung und Gewalt beteiligt.
Das Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist für LSBTIQ* in einer Vielzahl von
Ländern nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Wenn eine demokratische
Zivilgesellschaft unterdrückt wird, wenn Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidiger bedroht oder gar ermordet werden, hat das immer auch gravierende
Auswirkungen auf LSBTIQ*. Sie brauchen unsere Solidarität und aktive
Unterstützung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere
Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTIQ* entschieden
entgegenzutreten.
Europa muss das Thema Menschenrechte hinsichtlich sexuelle Orientierung und
Geschlechtsidentität in den Vereinten Nationen offensiv vertreten. Namhafte
internationale Menschenrechtsexpertinnen und -experten haben die „Yogyakarta-
Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle
Orientierung und geschlechtliche Identität“ entwickelt. Diese Prinzipien,
verfasst und auf einer Konferenz in der indonesischen Stadt Yogyakarta
beschlossen. Sie bilden die erste systematische Gesamtschau auf die
Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und
transgeschlechtliche Menschen. Sie wurden anschließend um neun Prinzipien und
die Aspekte gender expression (Geschlechtsausdruck) und sex characteristics
(Geschlechtsmerkmale) erweitert (Yogyakarta-Prinzipien plus). Wir kämpfen dafür,
dass die so ergänzten Yogyakarta-Prinzipien Grundlage
Die deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss gegenüber
ihren Dialogpartnerinnen und -partnern in aller Welt deutlich betonen: Die
Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtlichen Identität ist eine schwere Verletzung der universellen
Menschenrechte. Die Achtung dieser Rechte von LSBTIQ* muss ein Kriterium für die
Mittelvergabe in der Entwicklungszusammenarbeit werden, insbesondere bei den
globalen Budgethilfen für einzelne Staaten. Auch das Instrument der
Rechtsstaatsdialoge mit anderen Ländern muss für die Verbesserung der Situation
von LSBTIQ* genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass Bund, Länder und Kommunen
die Yogyakarta-Prinzipien zur offiziellen Handlungsgrundlage ihrer Politik
erklären und die Bundesrepublik sich für ihre weltweite Geltung einsetzt.
Zur Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte
bedarf es eines LSBTIQ*-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die
Entwicklungszusammenarbeit. Das Konzept muss gemeinsam mit der Zivilgesellschaft
entwickelt werden. Zukünftig muss ein klar definierter Anteil der Mittel für
Armutsbekämpfung, Gesundheitsförderung, Bildung und Ausbildung, GoodGovernance,
Konfliktlösung, Polizeifortbildung und Menschenrechtsarbeit für die
Unterstützung von LSBTIQ* verwendet werden. Die Deutschen Botschaften, die
Goethe-Institute, die Deutsche Welle, die parteinahen Stiftungen und
Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sollten hierbei eine aktive Rolle
einnehmen, die Situation von LSBTIQ* zu verbessern: durch Informations- und
Vernetzungsarbeit und dadurch, dass sie über internationale Aufmerksamkeit zum
Schutz von oftmals gefährdeten Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen
beitragen. Städtepartnerschaften sind hier ein wichtiges Instrument und müssen
viel öfter genutzt werden. Steuergelder dürfen nicht in die Kassen von
Hetzerinnen und Hasspredigern fließen. In Deutschland ansässige Organisationen
der Entwicklungszusammenarbeit oder politische Stiftungen sollen bei der
Verwendung öffentlicher Mittel darauf verpflichtet werden, nur mit solche
Organisationen der Partnerländer zusammenzuarbeiten, die sich nicht an der
Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTIQ* beteiligen oder ein Vorenthalten von
Grundrechten für LSBTIQ*
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat in vielen Ländern die
Lebenssituation von LSBTIQ* erheblich verbessert. Die EU hat starke Impulse
gesetzt für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Auch in Deutschland
wäre es ohne die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nicht gelungen, das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen. Die EU-Grundrechtecharta
enthält ein Verbot der Diskriminierung wegen der „sexuellen Ausrichtung“. Das
Europäische Parlament hat vielfach deutlich gegen Homophobie, gegen
Transfeindlichkeit und für gleiche Rechte in Europa Position bezogen. Zusammen
mit unseren Partnerorganisationen setzen wir uns in Straßburg und Brüssel dafür
ein, dass diese politische Grundhaltung in allen europäischen Institutionen
engagiert und kontinuierlich zum Tragen kommt.
Trotz vieler Fortschritte sind in vielen EU-Staaten gleiche Rechte für LSBTIQ*
nochnicht durchgesetzt. In einigen Mitgliedsstaaten gibt es immer wieder
Rückschläge und massive Anfeindungen, die von Teilen der Politik befördert oder
zugelassen werden. Hiergegen müssen die Europäischen Institutionen stärker
vorgehen. Das on der EU formulierte Ziel, einen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss für alle Menschen und Gruppen
Wirklichkeit werden. Dazu gehört auch die europaweite gegenseitige Anerkennung
von Eingetragenen Partnerschaften und gleichgeschlechtlichen Ehen. Notwendig
sind nachhaltige Programme gegen Homophobie, Transfeindlichkeit und gegen jede
Form von Diskriminierung. Auch die Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte muss dafür weiter gestärkt werden.
EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament sind
aufgefordert, die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU auszubauen und zu
harmonisieren, damit für alle Diskriminierungsgründe ein gleicher rechtlicher
Schutz besteht. Dabei muss für die Diskriminierungsgründe Behinderung, Religion
oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
ein gleiches Schutzniveau erreicht werden, wie es in Bezug auf Benachteiligungen
aufgrund der ethnischen Herkunft und des Geschlechts schon besteht. Leider
gehört die deutsche Bundesregierung seit Langem zu den Hauptblockierern
einerGleichbehandlung im EU-Antidiskriminierungsrecht. Das geht insbesondere zu
Lasten der Rechte von LSBTIQ*, die in einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten noch
erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Diese unverantwortliche Blockade
muss ein Ende haben. Der LSVD setzt sich dafür ein, dass Deutschland im
Europäischen Rat die Durchsetzung gleicher Rechte, die Schaffung eines wirksamen
Diskriminierungsschutzes sowie den nachhaltigen Kampf gegen Homophobie und
Transfeindlichkeit aktiv befördert. Die EU-Förderung von gemeinsamen Projekten
in Grenzregionen muss die Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit
einschließen.
Europa ist größer als die EU. Mit Mitgliedsstaaten greift der Europarat über die
Europäische Union hinaus. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat der Europarat wichtige
Instrumente geschaffen, Grundrechte wie den Schutz des Privatlebens und die
Meinungs- oder Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Diese Grundrechte sind für
LSBTIQ* aber in der Realität einiger Mitgliedsstaaten des Europarats längst noch
nicht verwirklicht. Einige Mitgliedsstaaten wie Russland missachten zudem offen
Urteile des EGMR, die auf die Einhaltung der Menschenrechte pochen. Wir setzen
uns für eine starke Rolle des Europarats bei der Durchsetzung der Menschenrechte
ein. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich im Ministerkomitee für die
Rechte von LSBTIQ* stark zu machen. Das Gleiche gilt für die deutschen
Vertreterinnen und Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des
Europarats.
Es kann uns in Deutschland und in Europa nicht unberührt lassen, wenn in vielen
Ländern Menschen wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden. In vielen
Ländern drohen Schwulen, Lesben und bisexuellen Menschen Gefängnisstrafen,
Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Auch trans- und intergeschlechtlichen
Menschen wird das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ihrer
Geschlechtsidentität oft verweigert. In vielen Fällen schüren religiöse und
politische Führer ein Klima des Hasses. LSBTIQ* sollen eingeschüchtert und in
die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Verfolgung und Ausgrenzung, oft auch durch
die eigene Familie, führt häufig zu bitterer Armut und einem Leben am Rand der
Gesellschaft. Homophobe und transfeindliche Gewalttaten bleiben vielerorts
ungeahndet, Polizei und andere Staatsorgane verweigern oftmals jede Hilfe oder
sind selbst an der Hetze, Erpressung und Gewalt beteiligt.
Das Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist für LSBTIQ* in einer Vielzahl von
Ländern nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Wenn eine demokratische
Zivilgesellschaft unterdrückt wird, wenn Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidiger bedroht oder gar ermordet werden, hat das immer auch gravierende
Auswirkungen auf LSBTIQ*. Sie brauchen unsere Solidarität und aktive
Unterstützung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere
Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTIQ* entschieden
entgegenzutreten.
Europa muss das Thema Menschenrechte hinsichtlich sexuelle Orientierung und
Geschlechtsidentität in den Vereinten Nationen offensiv vertreten. Namhafte
internationale Menschenrechtsexpertinnen und -experten haben die „Yogyakarta-
Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle
Orientierung und geschlechtliche Identität“ entwickelt. Diese Prinzipien,
verfasst und auf einer Konferenz in der indonesischen Stadt Yogyakarta
beschlossen. Sie bilden die erste systematische Gesamtschau auf die
Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und
transgeschlechtliche Menschen. Sie wurden anschließend um neun Prinzipien und
die Aspekte gender expression (Geschlechtsausdruck) und sex characteristics
(Geschlechtsmerkmale) erweitert (Yogyakarta-Prinzipien plus). Wir kämpfen dafür,
dass die so ergänzten Yogyakarta-Prinzipien Grundlageder UN-Politik werden.
Die deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss gegenüber
ihren Dialogpartnerinnen und -partnern in aller Welt deutlich betonen: Die
Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtlichen Identität ist eine schwere Verletzung der universellen
Menschenrechte. Die Achtung dieser Rechte von LSBTIQ* muss ein Kriterium für die
Mittelvergabe in der Entwicklungszusammenarbeit werden, insbesondere bei den
globalen Budgethilfen für einzelne Staaten. Auch das Instrument der
Rechtsstaatsdialoge mit anderen Ländern muss für die Verbesserung der Situation
von LSBTIQ* genutzt werden. Wir treten dafür ein, dass Bund, Länder und Kommunen
die Yogyakarta-Prinzipien zur offiziellen Handlungsgrundlage ihrer Politik
erklären und die Bundesrepublik sich für ihre weltweite Geltung einsetzt.
Zur Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte
bedarf es eines LSBTIQ*-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die
Entwicklungszusammenarbeit. Das Konzept muss gemeinsam mit der Zivilgesellschaft
entwickelt werden. Zukünftig muss ein klar definierter Anteil der Mittel für
Armutsbekämpfung, Gesundheitsförderung, Bildung und Ausbildung, GoodGovernance,
Konfliktlösung, Polizeifortbildung und Menschenrechtsarbeit für die
Unterstützung von LSBTIQ* verwendet werden. Die Deutschen Botschaften, die
Goethe-Institute, die Deutsche Welle, die parteinahen Stiftungen und
Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sollten hierbei eine aktive Rolle
einnehmen, die Situation von LSBTIQ* zu verbessern: durch Informations- und
Vernetzungsarbeit und dadurch, dass sie über internationale Aufmerksamkeit zum
Schutz von oftmals gefährdeten Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen
beitragen. Städtepartnerschaften sind hier ein wichtiges Instrument und müssen
viel öfter genutzt werden. Steuergelder dürfen nicht in die Kassen von
Hetzerinnen und Hasspredigern fließen. In Deutschland ansässige Organisationen
der Entwicklungszusammenarbeit oder politische Stiftungen sollen bei der
Verwendung öffentlicher Mittel darauf verpflichtet werden, nur mit solche
Organisationen der Partnerländer zusammenzuarbeiten, die sich nicht an der
Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTIQ* beteiligen oder ein Vorenthalten von
Grundrechten für LSBTIQ*
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